Für die Wahl des Gemeinderates haben Sie 28 Stimmen, die Sie folgendermaßen vergeben können:

Nur Listenkreuz:
Wenn Sie nur ein Listenkreuz setzen, nehmen Sie einen Wahlvorschlag unverändert an. Jede Kandidatin oder jeder Kandidat auf dieser Liste erhält eine Stimme. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.

Kumulieren und Panaschieren:
Sie dürfen einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu 3 Stimmen (also 1, 2 oder 3 Stimmen) geben. Das nennt sich „Kumulieren“. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Bewerber unterschiedlicher Listen anzukreuzen. Das nennt sich „Panaschieren“.

Listenkreuz, Kumulieren und Panaschieren
Sie können alle Möglichkeiten kombinieren.
Beispiel: Sie vergeben an einzelne Kandidaten insgesamt 15 Stimmen (z.B. an 5 Kandidaten jeweils 3 Stimmen). Um Ihre Stimmanzahl auszunutzen können Sie zusätzlich eine Liste ankreuzen. Entsprechend der verbliebenen Stimmenzahl erhalten dann die aufgeführten Kandidaten in der Reihenfolge ab Platz 1 je eine Stimme im Stimmzettel.